Stand
09/2007
Mit der Anmeldung und der
darauf folgenden Anmeldebestätigung wird die Teilnahme verbindlich. Der
Anbieter erkennt die Teilnahmebedingungen an.
Bei Verhinderungen jeglicher
Art sind diese telefonisch und/oder schriftlich bekannt zu geben (am
Veranstaltungstag Anruf/SMS auf Mobilnummer).
Ein kostenfreier Rücktritt
ist nur bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung möglich. Danach werden 50
% der Standmiete bis zum 8. Tag und 100 % für Absagen innerhalb der letzten 7
Tage fällig. Der Veranstalter macht somit die ihm tatsächlich entstandenen
Ausfallkosten bzw. eine pauschalisierte Entschädigung gem. § 651 i BGB
geltend.
Standmiete
Die fällige Standmiete ist
der Anmeldebestätigung zu entnehmen. Bei Buchungen ab 3 Standmeter (oder 2
Tischen) sollte die Standmiete mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung überwiesen,
bar gezahlt oder im Einzugsverfahren entrichtet worden sein. Bei kurzfristiger
Anmeldung hat die Zahlung spätestens am Veranstaltungstag zu erfolgen.
Standvergabe/Auf-
und Abbau
Die Standvergabe erfolgt vor Ort durch den Veranstaltungsleiter. In der Regel werden Tische zur Verfügung gestellt. Eigene Tische bzw. Stände können berücksichtigt werden.
Mit
dem Aufbau kann üblicherweise ab 8.30 Uhr begonnen werden und sollte bis 30
Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein. Mit dem Abbau darf frühestens
eine halbe Stunde vor Veranstaltungsende begonnen werden und ist bis 18.30 Uhr
zu beenden.
Gebuchte
Stände, die bis 45 Minuten vor Beginn nicht belegt sind, können anderweitig
vergeben werden.
Die
Anbieter haben ihre Adresse deutlich sichtbar am Stand anzubringen. Es besteht
Preisauszeichnungspflicht.
Die
Stände dürfen weder die Verkehrssicherheit, die Fluchtwege noch die
Brandschutz- bzw. -meldeeinrichtungen in deren Funktion beeinträchtigen.
Die
Tische sind durch geeignete Materialien (Decken, Karton, etc.) abzudecken, um
Beschädigungen vorzubeugen. Der Anbieter ist haftbar für selbstverschuldete
Schäden (oder des Gehilfen) am beweglichen bzw. nicht beweglichen Inventar des
Veranstaltungsraumes. Für die Beaufsichtigung seines Standes hat der Anbieter
selbst zu sorgen.
Der
Stand ist ordentlich und sauber zu hinterlassen, andernfalls werden die
angefallenen Reinigungskosten oder wahlweise eine Pauschale von € 13,--
berechnet.
Die
Beachtung von Urheberschutzrechten für die angebotenen Waren fällt allein in
die Verantwortlichkeit des Anbieters. Es besteht Verbot des Inumlaufbringens von
Plagiaten, Raubkopien, u.ä.
Gemäß
BPjS indizierte bzw. beschlagnahmte Medien dürfen nicht angeboten werden.
Hierunter fallen Trägermedien (Ton-/Bildträger/Printmedien) mit
gewaltverherrlichendem, volksverhetzenden, pornografischen Inhalt.
Medien
mit FSK 18 Freigabe dürfen nur in den dafür vorgesehenen abgetrennten Räumlichkeiten
angeboten werden. Die Anbieter haben sich im Zweifelsfall durch Ausweisvorlage
von der Volljährigkeit zu überzeugen.
Für
die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere JuSchG, JarbSchG,
MuttSchG, GewO etc. ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich.
Die
Öffnungszeiten für das Publikum der Börsen/Märkte sind i.d.R. von 11.00 –
17.00 Uhr (sonntags) und von 10.00 – 16.00 Uhr (samstags). Abweichungen werden
bekannt gegeben.
Der
Betrieb von Abspielgeräten (Musik, Filme, Videospiele, etc.) sollte ausschließlich
Vorführzwecken dienen. Soweit erforderlich, kann der Veranstalter den Gebrauch
einschränken bzw. untersagen, wenn eine Lärmbelästigung eintritt.
Pflichten/Rechte/Haftung
des Veranstalters
Der Veranstalter verpflichtet
sich zur Schaffung aller notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung der
geplanten Veranstaltung (behördliche Genehmigungen, Hallenanmietung, Werbung).
Mit dem Eintritt dieser Bedingungen ist der Veranstalter an sein Angebot
gebunden. Wenn die Durchführung einer geplanten Veranstaltung aufgrund behördlicher
oder mietrechtlicher Hindernisse nicht stattfinden kann, erfolgt umgehende
Information. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, oder
diese örtlich und zeitlich zu verlegen. Bei einer Verlegung gilt der Vertrag
als für den neuen Termin abgeschlossen. Schadenersatzansprüche gegen den
Veranstalter wegen des Ausfalls einer geplanten Veranstaltung werden zwischen
den Vertragspartnern ausgeschlossen.
Für Personen- oder Sachschäden
übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Im übrigen ist die Haftung des
Veranstalters in allen Fällen begrenzt auf die max. Höhe von drei Standmieten.
Verkehrssicherungspflicht der gemieteten Standfläche wird dem Aussteller übertragen.
Eine Mitverantwortung des
Veranstalters bezüglich urheber-, straf- oder zivilrechtlicher Konsequenzen,
die aus dem Warenangebot der Anbieter resultieren könnten, wird hiermit ausdrücklich
ausgeschlossen.
Der
Veranstalter übt das Hausrecht aus. Bei Nichtbefolgung der Anweisung des
Veranstalters erfolgt der Ausschluss von dessen zukünftigen Veranstaltungen.
W.W.Korte
Veranstaltungen, Bad Vilbel